Registrierungspflicht

Ab dem 1.5.2021 müssen sich alle Modellflugpiloten egal ob Drohne, Segelflieger, Verbrenner, Elektromotor, Helikopter oder Turbinenjet, oder sonstwas europaweit einheitlich registrieren lassen.

Dazu hat unser Verein alle Mitglieder dem DMFV gemeldet. Zumindest diejenigen, die auch beim DMFV versichert sind. Der DMFV hat eine Sammelregistrierung für alle durchgeführt.

Alle anderen müssen sich selbst beim Luftfahrtbundesamt LBA anmelden.

Nach der Anmeldung bekommt man eine Mail mit einem Link. Hierüber kann man sein Online-Konto beim LBA mit einem Passwort versehen und bestätigen.

Solltet ihr noch keine Mail vom LBA bekommen haben, solltet ihr euch so schnell wie möglich selbst registrieren. Es macht nichts, wenn ihr zweimal registriert seid. Das System erkennt das und nimmt euch nur einmal auf.

Auf der Seite mit den eigenen Daten findet man nun eine sogenannte E-ID (z.B. DEU128911c3021ql oder so ähnlich). Zusätzlich steht hinter der E-ID noch eine persönliche PIN in Form von 3 Zeichen. Diese PIN sollte geheim bleiben und dient nur der Programmierung von Flugmodellen mit besonderen Einsatzmöglichkeiten. Genaueres war über die PIN noch nicht zu erfahren.

Diese E-ID muss zukünftig auf allen Flugmodellen mit einem Abfluggewicht von über 250g angebracht werden.

In Deutschland haben wir eine solche Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle schon länger. Die neue E-ID ersetzt nun die bisherigen Aluschildchen in den Flugmodellen.

Laut LBA und EU-Verordnung muss die E-ID sichtbar und ohne Lesehilfe (also groß genug) am Flugzeug angebracht werden. Es gibt keine Vorschrift, wie diese Anbringung aussehen soll. Ein QR-Code ist dabei zulässig.

Man kann also einen Papieraufkleber machen oder die Nummer mit wasserfestem Filzstift drauf malen oder auch in den Rumpf einlasern lassen. Aufkleber aus Beschriftungsgeräten gehen ebenfalls.

Sie muss nur von außen sichtbar sein. Lediglich bei Scalemodellen oder bei Modellen, die keine andere Möglichkeit haben, kann man die E-ID auch ins Batteriefach oder unter der Kabinenhaube auf den Rumpf schreiben. Sie muss nur an einer Stelle stehen, die man leicht finden und lesen kann.

Laut EU-Verordnung reicht die E-ID vollkommen aus. Man muss also nicht mehr Name und Adresse auf jedes Modell schreiben.

Der DMFV rät aber trotzdem, weiterhin zumindest Name und Telefonnummer mit anzugeben. Ein Finder eines Flugmodells kann mit der E-ID evtl. nicht allzuviel anfangen. Und wenn zumindest die Telefonnummer drauf steht, besteht die Chance, dass der Finder anrufen kann.

Laut EU-Verordnung muss die Anbringung jetzt nicht mehr feuerfest sein. Was bedeutet, dass ein ausgebranntes Wrack niemandem mehr zugeordnet werden kann. Sinnvoll wäre es daher, dass auch das Schildchen mit der E-ID weiterhin feuerfest ist.

Für solche Schilder gibt es zahlreiche Webseiten, die diese günstig anbieten.

z.B. bei ebay oder beim DMFV

Bitte beachtet, dass ihr ab dem 1.5.2021 ohne eine E-ID nicht mehr fliegen dürft.


Drohnenführerschein

Auf der Seite des LBA findet man nach der Registrierung auch einen Hinweis auf den neuen EU-weiten Drohnenführerschein.

Hier kann man gleich ein entsprechendes Lernprogramm starten und im Anschluss einen Online-Test absolvieren.

Wenn man diesen Test besteht, erhält man eine PDF-Datei mit dem Kenntnisnachweis.

Diese PDF-Datei mit dem darauf befindlichen QR-Code sollte man immer bei sich tragen. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Die ausgedruckte PDF-Datei in Papierform
  • Die PDF-Datei auf dem Handy
  • Die PDF-Datei auf eine Scheckkarte gedruckt (der QR-Code größer auf die Rückseite).

Für die Scheckkarte gibt es ebenfalls günstige Angebote bei ebay.

Der Kenntnisnachweis und ein Ausweis mit Bild müssen beim Betrieb einer Drohne über 250g Fluggewicht immer mitgeführt werden.

Der Kenntnisnachweis gilt für 5 Jahre und muss dann verlängert werden.