Rechtlicher Rahmen: Sicher abheben

Modellflug ist ein faszinierendes Hobby, findet jedoch in einem streng reglementierten Luftraum statt. Besonders in einer Region wie Augsburg mit seinem Verkehrsflughafen gibt es wichtige Regeln zu beachten.

Die Besonderheit beim MFCA: Fliegen in der Kontrollzone

Unser Flugplatz liegt innerhalb der Kontrollzone des Flughafens Augsburg/Mühlhausen (EDMA). Normalerweise herrscht in einem Umkreis von 1.500 m um Verkehrsflughäfen ein striktes Flugverbot für Modelle.

  • Unsere Lösung: Der MFCA verfügt über eine besondere Aufstiegsgenehmigung.
  • Die Regel: Nach Anmeldung beim Tower des Augsburger Flughafens dürfen wir in einem definierten Korridor fliegen.
  • Der Flugleiter: Ein ausgebildeter Flugleiter sorgt dafür, dass alle Regeln von unseren Piloten eingehalten werden.
  • Die Grenze: Unsere maximale Flughöhe ist auf 100 m über Grund begrenzt. Das klingt nach wenig, bietet aber für die meisten Modelle (besonders im Training und Kunstflug) mehr als genug Raum.

Flugverbotszonen in Bayern

Wer außerhalb von zugelassenen Modellflugplätzen fliegen möchte („Wildfliegen“), muss sich an strikte gesetzliche Vorgaben halten. Grundsätzlich verboten oder stark eingeschränkt ist der Flugbetrieb:

  • In der Nähe von Flughäfen: (1.500 m Radius).
  • Naturschutzgebiete: Hier ist der Schutz der Tierwelt vorrangig.
  • Geschlossene Ortschaften: Modellflugzeuge dürfen hier grundsätzlich nicht aufsteigen (Sonderregelungen für kleine Drohnen auf Privatgrundstücken ausgenommen).
  • Sensible Bereiche: Über Haftanstalten, Kraftwerken oder militärischen Einrichtungen herrscht striktes Flugverbot.

Tipp: Eine sehr anschauliche Darstellung der Beschränkungen in ganz Bayern findest du auf der Karte von rc-network.de.


Der „Vereins-Bonus“: Fliegen ohne Stress

Modellflug ist ein faszinierendes Hobby, findet jedoch in einem reglementierten Luftraum statt. Damit der Flugspaß ungetrübt bleibt, halten wir uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO).

1. Rechtssicherheit:

Unser Gelände ist behördlich abgenommen. Du musst dir keine Sorgen um Abstände zu Straßen oder Wohngebieten machen.

2. Der Kenntnisnachweis (Modellflieger-Lizenz)

Egal ob auf der „grünen Wiese“ oder auf einem zugelassenen Modellflugplatz: Ein gültiger Kenntnisnachweis ist für jeden Piloten Pflicht.

  • Woher bekomme ich ihn? Den Nachweis kannst du ganz einfach online über den Dachverband DMFV (Deutscher Modellflieger Verband) absolvieren.
  • Warum ist er wichtig? Er bescheinigt, dass du die geltenden Luftverkehrsregeln kennst. Bei Kontrollen oder im Schadensfall muss dieser Nachweis (zusammen mit dem Versicherungsnachweis) vorgezeigt werden können.
  • Tipp für Anfänger: Der Online-Kurs des DMFV ist sehr verständlich aufgebaut. Du kannst die Prüfung beliebig oft wiederholen, bis alles sitzt.

3. Versicherung & Registrierung

Ohne Moos nix los – und ohne Versicherung kein Start:

  • Haftpflicht: Eine spezielle Modellflug-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Über eine Mitgliedschaft im MFCA (via DMFV) bist du bestens abgesichert.
  • e-ID (EU-Registrierung): Ab einem Modellgewicht von 250g muss deine persönliche Registrierungsnummer (e-ID) gut sichtbar auf jedem deiner Flugzeuge angebracht sein.

Der Vorteil im Verein

Auch wenn die Regeln streng klingen: Im MFCA e.V. unterstützen wir dich bei all diesen Formalitäten. Wir zeigen dir, wie du die e-ID beantragst, wo du den Kenntnisnachweis machst und sorgen dafür, dass die Anmeldung beim Tower reibungslos läuft. So kannst du dich voll und ganz auf das Fliegen konzentrieren!

LuftVO

Die LuftVerkehrsOrdnung in der aktuellen Fassung vom 11.6.2017
Besonders interessant für Modellflieger sind §19 bis §21