Unser Dachverband, der DMFV hat auf seiner Webseite bekannt gegeben, dass es nach einem Gespräch mit dem Bayerischen Inneministerium nun wieder gestattet ist, jenseits von Modellflugplätzen Modellflug zu betreiben.
Unter Beachtung alle Abstandsregeln und Hygienevorschriften dürfen wir also wieder fliegen. Nur unser Vereinsflugplatz muss leider weiterhin geschlossen bleiben.
Sobald es hier Lockerungen gibt, werden wir natürlich darüber informieren.
ich habe mir in Zeiten von Corona eine einfache Atemschutzmaske besorgt und nach der Lieferung festgestellt, dass die Maske wirklich sehr einfach ist.
Ich habe die Maske eingescannt und möchte eine Challenge an alle Modellbauer richten.
Versucht doch mal, mit den Mitteln eines Modellbauers diese Atemmaske nachzubauen.
Sie besteht aus einem Kautschukähnlichen Material mit einer Stärke von 2mm. Man kann ganz gut durch atmen. Etwa so wie Moosgummi.
Es werden einfach zwei Seitenteile ausgeschnitten und an der gerundeten Kante zusammen gefügt. Das Material ist elastisch und kann hinter die Ohren gezogen werden. Die Maske ist waschbar.
Ich würde mich freuen, wenn ihr Ideen habt, aus welchem Material man sowas als Modellbauer am besten fertigt und wie ihr die runde Kante zusammen gefügt habt. Mit welchem Leim oder anderen Mitteln.
Schreibt doch einfach in den Kommentar, wie ihr das gemacht habt. Vielleicht können wir mit ner guten Idee solche Masken auch in größeren Stückzahlen fertigen und so etwas in dieser Zeit beitragen.
Zum Ausdrucken habe ich hier noch einen Plan in Originalgröße zum Ausdrucken auf ein DINA4-Blatt.
aufgrund der aktuellen Situation in der Coronakrise müssen wir leider unseren Flugplatz schließen und den Flugbetrieb einstellen. Siehe Allgemeinverfügunganscheiben.
Unsere Flugleiterschulung wird wahrscheinlich auch ausfallen wenn sich bis dahin die Situation nicht verbessert hat.
Wir werden aber eine Lösung finden, dass wir den Flugbetrieb mit den bisherigen Flugleitern wieder aufnehmen können, wenn der Platz wieder geöffnet werden darf.
Bis dahin können wir ja im Bastelkeller an unseren Modellen weiter bauen.
Nach dem Erfolg von 2016 ging es auch 2019 wieder rund in unserer Werkstatt! Unter der geduldigen Anleitung von Werner Meding fand sich eine begeisterte Gruppe von Kindern zusammen, um gemeinsam in die Welt des Modellbaus einzutauchen.
Von der Schaumplatte zum Kunstflieger
Was dieses Projekt so besonders macht: Hier wird nicht einfach nur ein fertiger Kasten zusammengeklebt. Die Kinder lernten von Grund auf, wie man aus einfachen Depron-Platten ein echtes, flugfähiges Kunstflugmodell erschafft.
Echte Handarbeit: Mit Lineal, Stift und Cuttermesser bewaffnet, übertrugen die Kids die Konstruktionspläne auf das Material.
Technik verstehen: Werner erklärte den jungen Piloten nicht nur das Kleben, sondern auch, wie Servos, Empfänger und der Antriebstrang im Modell zusammenspielen müssen, damit der Flieger später präzise reagiert.
Durchhaltevermögen: Über mehrere Wochenenden hinweg bewiesen die Kinder eine tolle Ausdauer, bis die filigranen Kunstflugmaschinen schließlich fertig auf dem Tisch standen.
Stolze Piloten beim Erstflug
Das Highlight war natürlich der Moment, als die selbst gebauten Modelle das erste Mal in die Luft gingen. Es gibt kaum etwas Motivierenderes für den Nachwuchs, als zu sehen, dass die eigene Arbeit tatsächlich fliegt – und das sogar richtig gut!
📸 Impressionen aus der Werkstatt
Hier ein Blick auf unsere fleißigen Nachwuchskonstrukteure und ihre Ergebnisse:
Am 14. Dezember 2019 kamen wir zu unserem traditionellen Weihnachtsfest zusammen, um das Fliegerjahr gemeinsam ausklingen zu lassen. Es war ein Tag, der bewies: Echte Modellflieger lassen sich weder von Kälte noch von Wind die Laune verderben!
Gemütlichkeit in der Hütte
Der Nachmittag startete entspannt bei Kaffee und Gebäck. In der aufgewärmten Hütte wurde ausgiebig gefachsimpelt – die perfekte Gelegenheit, um über die Projekte des vergangenen Sommers zu philosophieren und Pläne für die neue Saison 2020 zu schmieden.
Wintergrillen statt Gänsebraten
Sobald der Grill angeworfen wurde, zog der herrliche Duft von Steak- und Bratwurstsemmeln über den Platz. Eine zünftige Stärkung, die bei den winterlichen Temperaturen genau das Richtige für die große Runde war.
Mutige Piloten im Wind
Modellflugclub bleibt Modellflugclub: Trotz des starken Windes hielt es einige Unerschrockene nicht am Boden. Unter dem Applaus der Zuschauer brachten die mutigsten Piloten ihre Maschinen in die Luft und trotzten den Böen – eine echte fliegerische Leistung zum Jahresende!
Mystischer Abendbesuch
Als es draußen dunkel wurde, verlagert sich das Geschehen nach drinnen. In der Hütte wurden dann noch die ein oder andere „Fee“ zum Fliegen gebracht. Ein magischer Anblick, der diesen stimmungsvollen Tag perfekt abrundete.
Ein Grund zum Feiern: Unser Verein wurde 1959 gegründet und blickt stolz auf sechs Jahrzehnte Modellfluggeschichte zurück. Um dieses 60-jährige Bestehen gebührend zu zelebrieren, luden wir am 7. September 2019 zu einem großen Jubiläums-Freundschaftsflugtag auf unser Gelände ein.
Ein Fest der Fliegerfamilie
Nicht nur unsere eigenen Mitglieder kamen in Scharen, sondern auch zahlreiche Piloten befreundeter Vereine aus der ganzen Region folgten der Einladung. Es war ein Tag, der die Verbundenheit in der schwäbischen Modellflugszene eindrucksvoll unter Beweis stellte.
Die Vielfalt der Jahrzehnte: Am Himmel war die gesamte Evolution des Hobbys zu sehen – von nostalgischen Retromodellen, die an die Gründungszeit erinnerten, bis hin zu hochmodernen High-Tech-Maschinen.
Gemeinsames Fachsimpeln: Bei gemischtem Wetter wurde zwischen den Flügen ausgiebig über die vergangenen 60 Jahre philosophiert. Viele Anekdoten aus der Vereinsgeschichte machten die Runde.
Gastfreundschaft: Wie es sich für ein Jubiläum gehört, war für das leibliche Wohl bestens gesorgt, und die Stimmung am Platz hätte besser nicht sein können.
60 Jahre Leidenschaft
Von den Pionieren von 1959 bis hin zu unserer heutigen Jugendgruppe – der MFCA steht seit 60 Jahren für Kameradschaft, technische Innovation und die pure Freude am Fliegen. Dieser Tag war ein würdiges Dankeschön an alle, die den Verein über die Jahrzehnte hinweg getragen haben.
Schon 2018 begannen wir mit der Planung, stimmten uns mit den Bauern der Umgebung ab, damit die Felder bis zum Flugfest abgeerntet waren und waren monatelang beschäftigt, alle erforderlichen Genehmigungen und alles Partyzubehör zu besorgen.
Am Freitag wurden dann endlich die Zelte aufgebaut, um die Zuschauer angemessen bewirten zu können.
Absperrung für den Gästeparkplatz
Unsere Tontechnik für die Durchsagen und die Musikbeschallung, für die wir extra Gema angemeldet haben
Unsere Mitglieder beim Aufbau der Zelte
Das Zelt für den Grill und das Zelt für die Getränke stehen schon mal
Lautsprecher für die Platzbeschallung
Das Zelt wird erst mal aufgebaut
Hier werden später Getränke serviert
Wo kommt eigentlich welche Zeltstange hin?
Die Getränke Crew
Grill, Kasse und Kuchentheke
Franz Lernet eröffnet den Flugtag
Franz Lernet eröffnet den Flugtag
Trotz Regen waren viele da
Wir wollten Samstag morgens um 10:00 loslegen. Aber leider wollte das Wetter nicht so richtig mitspielen. Trotzdem kamen haufenweise Piloten und Gäste. Und gegen 11:00 wurde dann auch der Regen besser und wir starteten mit den ersten Flügen.
Es waren viele Gäste da
Die Kraftei-Staffel des MFC-Augsburg
Futura Jet von Robert Menhofer vom MFC-Wörishofen
Gewicht 20Kg
Länge 2,7m
Spannweite 2,5m
Frank-Turbine 18Kg
Futura von Robert Menhofer
Tucano T27 von Albert Egarter vom MC-Wehringen
Gewicht 19Kg
Länge 2,3m
Spannweite 2,56m
Turboprop Jetcat SPT5
Pitts von Franz Mayer
Gewicht 21,5Kg
Spannweite 3m
Die Pitts im Aufbau
Charly's selbst gebauter Jeep hat ordentlich Power
Fokker DR-1 von Warbird Charly vom MFC Augsburg
Gwicht 22Kg
Spannweite 3,6m
ZG62 Motor mit Getriebeuntersetzung
Warbird Charly wirft den Motor an
Der Fuhrpark von Warbird Charly
Charly hat seine Westland Lysander aufgebaut und der Mechaniker macht sich grade an die Wartung 🙂
Charly's neuestes Projekt. Leider noch nicht flugfertig
Eine Bleriot von Siegfried Beisl von der LSG Haselbach
Gewicht 12Kg
Länge 2m
Spannweite 2,6m
4-Taktmotor mit 40ccm
BK117 von Daniel Maier der Modellsportgruppe Holzwinkel
Gewicht 10,7Kg
Rotordurchmesser 1,66m
Eine riesengroße Beaver von Hubert Westermeir vom MFC-Sielenbach
Gewicht 24,75 Kg
Länge 3,45m
Spannweite 4,2m
Blackstar 250 5-Zylinder Motor
Hangar 9 Beaver von Andi Abt vom MFC-Augsburg
13Kg Startgewicht3-Zylinder Sternmotor mit 60ccm
Spannweite 2,8m
Stearman PT17 von Walter Bammler vom MC-Wehringen
Spannweite 3m
Länge 2.3m
Gewicht 21Kg
Moki 250 5-Zylinder Motor
Ein Airracer-Modell
Segelflugzeug Dark Star mit Raketenstart von Sebastian Ruff vom MFC-Augsburg
Gewicht 300 g
Spannweite 80cm
Eine Messerschmidt 262
Dornier DO335
Einige Flieger warten auf den Start
Aufbau der Modelle
Es waren doch recht viele Besucher und Piloten dabei
Neben den Flügen mit wunderschönen Modellen durften wir unsere Gäste mit Steaksemmeln, Bratwürsten und selbst gebackenen Kuchen verpflegen.
Der Sozialreferent und dritter Bürgermeister von Augsburg, Dr. Stefan Kiefer, richtete uns Grußworte der Stadt Augsburg und Glückwünsche aus.
Leider setzte dann aber gegen 16:00 doch wieder Regen ein und viele Gäste und Piloten nutzen die bereit stehenden Zelte, um dort intensive Gespräche zu führen.
Und als dann um 18:00 der Regen wieder aufhörte, wurde wieder fleissig weiter geflogen
Die Vorstandschaft des MFCA möchte sich hiermit ganz herzlich bei allen bedanken, die an der Organisation und an der Durchführung des Festes so intensiv mitgearbeitet haben und natürlich bei allen Piloten aus unserem eigenen Verein und allen Gastvereinen, die ihre Modelle so wunderschön präsentiert haben.
Es gibt Modelle, die über die Vereinsgrenzen hinaus bekannt sind – die Black Widow P-61 unseres Mitglieds Warbird Charly gehörte zweifellos dazu. Mit ihrer imposanten Erscheinung und der Liebe zum Detail war sie nicht nur auf unserem Platz ein Highlight, sondern schaffte es sogar ins Fernsehen.
Auftritt bei DMAX
Die außergewöhnliche Qualität und das Flugbild der P-61 blieben nicht unbemerkt: DMAX begleitete Charly und seine „schwarze Witwe“ für eine TV-Produktion. Es war ein stolzer Moment für den gesamten MFCA, unser Hobby und unseren Flugplatz in einer bundesweiten Ausstrahlung repräsentiert zu sehen.
Das Ende einer Ära
Modellflug ist leider auch ein Hobby der kalkulierten Risiken. Nach unzähligen erfolgreichen Starts und atemberaubenden Flugmanövern kam es bei einem der letzten Flüge zu einem kritischen Motoraussetzer. Trotz Charlys Routine und Flugerfahrung war die Maschine in dieser Situation nicht mehr zu retten.
Die Black Widow hat diesen Absturz leider nicht überlebt. Was bleibt, sind die großartigen Aufnahmen, die Erinnerung an ihren tiefen Sound beim Überflug und der Respekt vor der baulichen Leistung, die in diesem Flugzeug steckte.
🐝 Die Rückkehr der „Schwarzen Witwen“: Charlys P-61 Flotte
Wer glaubte, der Verlust der großen Black Widow wäre das Ende der P-61 beim MFCA gewesen, der kennt unseren Warbird Charly schlecht! Getreu dem Motto „Nach dem Flugzeug ist vor dem Flugzeug“ hat Charly seitdem eine beeindruckende Serie an Nachfolgemodellen erschaffen.
Von der Legende zur Flugstaffel
Die Faszination für die markante Form der Northrop P-61 lässt Charly nicht los. In seiner Werkstatt entstanden seit dem DMAX-Auftritt unzählige Varianten dieses außergewöhnlichen Warbirds:
Maßstabs-Vielfalt: Charly experimentiert mit unterschiedlichsten Größen und Materialien.
Die „Schaumwaffel“-Edition: Sogar kleine, wendige Modelle aus Schaumstoff gehören jetzt zu seinem Repertoire. Diese sind perfekt für den schnellen Flug zwischendurch und verzeihen auch mal eine härtere Gangart.
Testplattformen: Jedes neue Modell nutzt Charly, um Flugeigenschaften zu optimieren und die Technik der zweimotorigen Maschinen weiter zu perfektionieren.
Unverwüstliche Leidenschaft
Es ist inspirierend zu sehen, wie aus einem traurigen Absturz eine ganze Serie neuer Projekte entstanden ist. Wenn Charly heute auf den Platz fährt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass wieder eine „Widow“ im Gepäck ist – mal groß und majestätisch, mal klein und frech.
📸 Die P-61 Galerie: Groß, Klein und Alles dazwischen
Hier ein Einblick in Charlys aktuelle Black-Widow-Staffel:
Am 28. Juni 2018 verwandelte sich unser Flugplatz in eine Zeitmaschine. Auf Einladung unseres Mitglieds Charly – einer echten Institution in der internationalen Warbird-Szene – versammelten sich hochkarätige Piloten und ihre beeindruckenden Nachbauten historischer Militärflugzeuge beim MFCA.
Ein Stelldichein der Legenden
Dank Charlys exzellenter Vernetzung konnten wir Modelle bestaunen, die sonst nur auf den ganz großen Airshows zu sehen sind. Der Sound der Vielzylindermotoren und die originalgetreuen Lackierungen sorgten für Gänsehaut-Momente bei allen Zuschauern.
Das musikalische Highlight: „Warbirds & Akkordeon“
Inmitten des Flugbetriebs gab es einen Auftritt, der dieses Treffen einzigartig machte: Das Akkordeon-Jugendorchester der Sing- und Musikschule Mozartstadt Augsburg war zu Gast. Unter der Leitung von Angelika Jekic zeigten die jungen Musiker ihr Können direkt auf dem Flugfeld.
Kultureller Brückenschlag: Die Kombination aus technischer Faszination und musikalischer Darbietung schuf eine Atmosphäre, die weit über einen normalen Flugtag hinausging.
Jugendförderung: Es war uns eine Ehre, den talentierten Nachwuchs der Musikschule bei uns begrüßen zu dürfen – eine Kooperation, die wir seitdem sehr schätzen.
📸 Impressionen: Motorenklang & Orchesterklänge
In unserer Galerie haben wir die besten Momente dieses außergewöhnlichen Tages festgehalten:
Das ist die ME109, die Charly zusammen mit Karl-Heinz gebaut hat. Den Baubericht findet ihr unter Baubericht Me109.
Hier sieht man viel Liebe zum Detail.
Ein wunderschön gestaltetes Cockpit.
Aber auch andere Piloten waren natürlich am Start. Und haben ein paar wundervolle Modelle mitgebracht.
Hier ein paar Impressionen von Charly’s wundervoller P61 Black Widow.
Auch in der Luft ein scalemäßiger Anblick.
Der Landeanflug ist die Wucht.
Und wieder sicher am Boden.
Daneben natürlich noch zahlreiche weitere Warbirds.
Nach vielen Diskussionen, hartem Ringen um Details und Änderungen ist die Neufassung der Luftverkehrsordnung, die sogenannte Drohnenverordnung am 07.04.2017 in Kraft getreten. Durch die damit verbundene Änderung von Luftverkehrsordnung (LuftVO) und von Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) ergeben sich auch Änderungen für den Modellflugbetrieb. Hierbei ist zu vorab zu bemerken, dass die bisherige Erlaubnisfreiheit für Flugmodelle bis 5 kg Startmasse ohne Verbrennungsmotor oder mit Verbrennungsmotor bis 5 kg soweit das nächste Wohngebiet weiter als 1,5 km entfernt ist, beibehalten wird. Auch die generelle Erlaubnispflicht für alle Arten von Flugmodellen, auch unter 5 kg, in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu Flugplätzen oder auf Flugplätzen bleibt bestehen. Nur sind die entsprechenden Erlaubnisvoraussetzungen zukünftig in § 21 a LuftVO aufgeführt statt in § 20 LuftVO wie bisher. Die Änderungen (§§ 21a ff. LuftVO) werden nachfolgend dargestellt:
Nachtflug Jede Art von Modellfliegen bei Nacht ist zukünftig erlaubnispflichtig.
FPV-Fliegen Fliegen per Videobrille oder per Monitor darf bis zu einer Höhe von 30 m betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 g ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Bei Betrieb über 30 m bleibt es bei der Pflicht, ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen, welches es dem „Lehrer“ ohne Videobrille ermöglicht, jederzeit die Steuerung zu übernehmen.
Menschenansammlungen Das Fliegen über Menschenansammlungen ist nicht mehr nur erlaubnispflichtig, sondern generell verboten. Darüber hinaus ist auch ein seitlicher Sicherheitsabstand zu ihnen von 100 m einzuhalten.
Flughöhenbegrenzung von 100 m über Grund Diese Flughöhenbegrenzung gilt nicht auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis mit Flugleiter oder wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis erworben hat. Für den Einsatz von Multikoptern gilt die 100 m Grenze generell auch auf Modellfluggeländen und auch mit Kenntnisnachweis.
Naturgeschützte Gebiete Der Überflug von Naturschutzgebieten, Nationalparken, FFH- und EU-Vogelschutzgebieten ist verboten, soweit nicht eine Genehmigung oder Befreiung vorhanden ist. Der Überflug von Landschaftsschutzgebieten ist nicht verboten, doch kann es sich aus der jeweiligen Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ergeben, dass das Starten und Landen im Landschaftsschutzgebiet verboten oder erlaubnisbedürftig ist.
Flugverbote bzgl. besonderer Anlagen Verkehrswegen und Ähnlichem Der Modellflugbetrieb ist in folgenden Bereichen über und in einem seitlichen Abstand von 100 m verboten von: Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzuges, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung, Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden, soweit nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, Grundstücken auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen, internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben, Liegenschaft der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen. Diese Verbote gelten nicht soweit die zuständige Stelle bzw. der Betreiber dem Betrieb zugestimmt hat.
Der Modellflug ist ferner in folgenden Bereichen über und in einem seitlichen Abstand von 100 m verboten von: Unglücksorten, Katastrophengebieten, Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundesehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen, Krankenhäusern. Die zuständige Landesluftfahrtbehörde kann eine Ausnahmegenehmigung von diesen Verboten erteilen.
Fliegen in Wohngebieten Zukünftig ist für das Fliegen in Wohngebieten neben dem Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet oder gelandet wird, auch das Einverständnis der Grundstückseigentümer notwendig über deren Grundstücke geflogen wird. Im Außenbereich außerhalb von Wohngebieten ist weiterhin nur das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet oder gelandet wird notwendig.
Fliegen in Kontrollzonen Das Fliegen in Kontrollzonen ist verboten, soweit nicht eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Flugsicherung erteilt wurde. Für die meisten zivilen Verkehrsflughäfen ist für Flugmodelle eine allgemeine Freigabe bis 30 m erteilt worden. Ab einer Flughöhe über 50 m über Grund ist zusätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörde notwendig.
Wichtig: Ab dem 01.10.2017 gelten zusätzlich folgende Änderungen:
Kenntnisnachweis für Modelle ab 2 kg Steuerer von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 kg benötigen ab dem 01.10.2017 einen Kenntnisnachweis. Ebenfalls einen Kenntnisnachweis benötigt wer außerhalb eines Modellfluggeländes mit luftrechtlicher Aufstiegserlaubnis ein Flugmodell (kein Multikopter) über 100 m über Grund betreiben möchte. Der Kenntnisnachweis wird von einem vom Bundesverkehrsministerium beauftragten Luftsportverband (z.B. DMFV) oder einem von ihm beauftragten Verein ausgestellt. Der Kenntnisnachweis hat eine Einweisung über die für Flugmodelle einschlägigen Rechtsgrundlagen und über die örtliche Luftraumordnung zur Grundlage. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter ist kein Kenntnisnachweis nötig.
Mindestalter 14 Jahre Da der Kenntnisnachweis erst ab einem Alter von 14 Jahre erworben werden kann, bedeutet dies ein Flugverbot für Jugendliche und Kinder unter 14 Jahren mit Modellen schwerer 2 kg. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter da für den Betrieb auf diesen Geländen, auch über 100 m keine Kenntnisnachweis notwendig ist. Daher dürfen Kinder und Jugendliche unter 14 auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter auch Modelle über einer Startmasse von 2 kg steuern.
Kennzeichnungspflicht Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 g (statt wie bisher 5 kg) unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss.
Im Hinblick auf die zahlreich anmutenden zusätzlich Einschränkungen ist zu bemerken, dass viele der nun ausdrücklich fixierten Verbote oder Erlaubnisvorbehalte schon nach der bisherigen Rechtslage unter Befolgung allgemeiner Vorschriften galten.
Carl Sonnenschein Rechtsanwalt Verbandsjustitiar des DMFV