📺 Ein Star am Himmel: Die P-61 „Black Widow“ von Warbird Charly

Es gibt Modelle, die über die Vereinsgrenzen hinaus bekannt sind – die Black Widow P-61 unseres Mitglieds Warbird Charly gehörte zweifellos dazu. Mit ihrer imposanten Erscheinung und der Liebe zum Detail war sie nicht nur auf unserem Platz ein Highlight, sondern schaffte es sogar ins Fernsehen.

Auftritt bei DMAX

Die außergewöhnliche Qualität und das Flugbild der P-61 blieben nicht unbemerkt: DMAX begleitete Charly und seine „schwarze Witwe“ für eine TV-Produktion. Es war ein stolzer Moment für den gesamten MFCA, unser Hobby und unseren Flugplatz in einer bundesweiten Ausstrahlung repräsentiert zu sehen.

Das Ende einer Ära

Modellflug ist leider auch ein Hobby der kalkulierten Risiken. Nach unzähligen erfolgreichen Starts und atemberaubenden Flugmanövern kam es bei einem der letzten Flüge zu einem kritischen Motoraussetzer. Trotz Charlys Routine und Flugerfahrung war die Maschine in dieser Situation nicht mehr zu retten.

Die Black Widow hat diesen Absturz leider nicht überlebt. Was bleibt, sind die großartigen Aufnahmen, die Erinnerung an ihren tiefen Sound beim Überflug und der Respekt vor der baulichen Leistung, die in diesem Flugzeug steckte.


🐝 Die Rückkehr der „Schwarzen Witwen“: Charlys P-61 Flotte

Wer glaubte, der Verlust der großen Black Widow wäre das Ende der P-61 beim MFCA gewesen, der kennt unseren Warbird Charly schlecht! Getreu dem Motto „Nach dem Flugzeug ist vor dem Flugzeug“ hat Charly seitdem eine beeindruckende Serie an Nachfolgemodellen erschaffen.

Von der Legende zur Flugstaffel

Die Faszination für die markante Form der Northrop P-61 lässt Charly nicht los. In seiner Werkstatt entstanden seit dem DMAX-Auftritt unzählige Varianten dieses außergewöhnlichen Warbirds:

  • Maßstabs-Vielfalt: Charly experimentiert mit unterschiedlichsten Größen und Materialien.
  • Die „Schaumwaffel“-Edition: Sogar kleine, wendige Modelle aus Schaumstoff gehören jetzt zu seinem Repertoire. Diese sind perfekt für den schnellen Flug zwischendurch und verzeihen auch mal eine härtere Gangart.
  • Testplattformen: Jedes neue Modell nutzt Charly, um Flugeigenschaften zu optimieren und die Technik der zweimotorigen Maschinen weiter zu perfektionieren.

Unverwüstliche Leidenschaft

Es ist inspirierend zu sehen, wie aus einem traurigen Absturz eine ganze Serie neuer Projekte entstanden ist. Wenn Charly heute auf den Platz fährt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass wieder eine „Widow“ im Gepäck ist – mal groß und majestätisch, mal klein und frech.


📸 Die P-61 Galerie: Groß, Klein und Alles dazwischen

Hier ein Einblick in Charlys aktuelle Black-Widow-Staffel:

⚔️ Warbird-Treffen 2018: Wenn Geschichte auf Musik trifft

Am 28. Juni 2018 verwandelte sich unser Flugplatz in eine Zeitmaschine. Auf Einladung unseres Mitglieds Charly – einer echten Institution in der internationalen Warbird-Szene – versammelten sich hochkarätige Piloten und ihre beeindruckenden Nachbauten historischer Militärflugzeuge beim MFCA.

Ein Stelldichein der Legenden

Dank Charlys exzellenter Vernetzung konnten wir Modelle bestaunen, die sonst nur auf den ganz großen Airshows zu sehen sind. Der Sound der Vielzylindermotoren und die originalgetreuen Lackierungen sorgten für Gänsehaut-Momente bei allen Zuschauern.

Das musikalische Highlight: „Warbirds & Akkordeon“

Inmitten des Flugbetriebs gab es einen Auftritt, der dieses Treffen einzigartig machte: Das Akkordeon-Jugendorchester der Sing- und Musikschule Mozartstadt Augsburg war zu Gast. Unter der Leitung von Angelika Jekic zeigten die jungen Musiker ihr Können direkt auf dem Flugfeld.

  • Kultureller Brückenschlag: Die Kombination aus technischer Faszination und musikalischer Darbietung schuf eine Atmosphäre, die weit über einen normalen Flugtag hinausging.
  • Jugendförderung: Es war uns eine Ehre, den talentierten Nachwuchs der Musikschule bei uns begrüßen zu dürfen – eine Kooperation, die wir seitdem sehr schätzen.

📸 Impressionen: Motorenklang & Orchesterklänge

In unserer Galerie haben wir die besten Momente dieses außergewöhnlichen Tages festgehalten:


Das ist die ME109, die Charly zusammen mit Karl-Heinz gebaut hat. Den Baubericht findet ihr unter Baubericht Me109.

Hier sieht man viel Liebe zum Detail.

 Ein wunderschön gestaltetes Cockpit.

 Aber auch andere Piloten waren natürlich am Start. Und haben ein paar wundervolle Modelle mitgebracht.

 

Hier ein paar Impressionen von Charly’s wundervoller P61 Black Widow.

Auch in der Luft ein scalemäßiger Anblick.

Der Landeanflug ist die Wucht.

Und wieder sicher am Boden.

Daneben natürlich noch zahlreiche weitere Warbirds.

Eine schöne Spitfire.

Und auch ein detailreiches Cockpit.

Und zum Abschluß ein umgebauter Warbird.

 
 
 
 

Neue Luftverkehrsordnung in Kraft – was ändert sich?

10.04.2017 12:35 von DMFV

Heute wurde uns vom DMFV dieser Text übermittelt:


Nach vielen Diskussionen, hartem Ringen um Details und Änderungen ist die Neufassung der Luftverkehrsordnung, die sogenannte Drohnenverordnung am 07.04.2017 in Kraft getreten. Durch die damit verbundene Änderung von Luftverkehrsordnung (LuftVO) und von Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) ergeben sich auch Änderungen für den Modellflugbetrieb. Hierbei ist zu vorab zu bemerken, dass die bisherige Erlaubnisfreiheit für Flugmodelle bis 5 kg Startmasse ohne Verbrennungsmotor oder mit Verbrennungsmotor bis 5 kg soweit das nächste Wohngebiet weiter als 1,5 km entfernt ist, beibehalten wird. Auch die generelle Erlaubnispflicht für alle Arten von Flugmodellen, auch unter 5 kg, in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu Flugplätzen oder auf Flugplätzen bleibt bestehen. Nur sind die entsprechenden Erlaubnisvoraussetzungen zukünftig in § 21 a LuftVO aufgeführt statt in § 20 LuftVO wie bisher. Die Änderungen (§§ 21a ff. LuftVO) werden nachfolgend dargestellt:

  • Nachtflug
    Jede Art von Modellfliegen bei Nacht ist zukünftig erlaubnispflichtig.

  • FPV-Fliegen
    Fliegen per Videobrille oder per Monitor darf bis zu einer Höhe von 30 m betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 g ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Bei Betrieb über 30 m bleibt es bei der Pflicht, ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen, welches es dem „Lehrer“ ohne Videobrille ermöglicht, jederzeit die Steuerung zu übernehmen.

  • Menschenansammlungen
    Das Fliegen über Menschenansammlungen ist nicht mehr nur erlaubnispflichtig, sondern generell verboten. Darüber hinaus ist auch ein seitlicher Sicherheitsabstand zu ihnen von 100 m einzuhalten.
  • Flughöhenbegrenzung von 100 m über Grund
    Diese Flughöhenbegrenzung gilt nicht auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis mit Flugleiter oder wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis erworben hat. Für den Einsatz von Multikoptern gilt die 100 m Grenze generell auch auf Modellfluggeländen und auch mit Kenntnisnachweis.

  • Naturgeschützte Gebiete
    Der Überflug von Naturschutzgebieten, Nationalparken, FFH- und EU-Vogelschutzgebieten ist verboten, soweit nicht eine Genehmigung oder Befreiung vorhanden ist. Der Überflug von Landschaftsschutzgebieten ist nicht verboten, doch kann es sich aus der jeweiligen Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet ergeben, dass das Starten und Landen im Landschaftsschutzgebiet verboten oder erlaubnisbedürftig ist.

  • Flugverbote bzgl. besonderer Anlagen Verkehrswegen und Ähnlichem
    Der Modellflugbetrieb ist in folgenden Bereichen über und in einem seitlichen Abstand von 100 m verboten von: Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzuges, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der Energieerzeugung und –verteilung, Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden, soweit nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, Grundstücken auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen, internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben, Liegenschaft der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen. Diese Verbote gelten nicht soweit die zuständige Stelle bzw. der Betreiber dem Betrieb zugestimmt hat.

    Der Modellflug ist ferner in folgenden Bereichen über und in einem seitlichen Abstand von 100 m verboten von: Unglücksorten, Katastrophengebieten, Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundesehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen, Krankenhäusern. Die zuständige Landesluftfahrtbehörde kann eine Ausnahmegenehmigung von diesen Verboten erteilen.

  • Fliegen in Wohngebieten
    Zukünftig ist für das Fliegen in Wohngebieten neben dem Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet oder gelandet wird, auch das Einverständnis der Grundstückseigentümer notwendig über deren Grundstücke geflogen wird. Im Außenbereich außerhalb von Wohngebieten ist weiterhin nur das Einverständnis des Grundstückseigentümers des Grundstückes von dem aus gestartet oder gelandet wird notwendig.

  • Fliegen in Kontrollzonen
    Das Fliegen in Kontrollzonen ist verboten, soweit nicht eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Flugsicherung erteilt wurde. Für die meisten zivilen Verkehrsflughäfen ist für Flugmodelle eine allgemeine Freigabe bis 30 m erteilt worden. Ab einer Flughöhe über 50 m über Grund ist zusätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörde notwendig.

Wichtig: Ab dem 01.10.2017 gelten zusätzlich folgende Änderungen:

  • Kenntnisnachweis für Modelle ab 2 kg
    Steuerer von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 kg benötigen ab dem 01.10.2017 einen Kenntnisnachweis. Ebenfalls einen Kenntnisnachweis benötigt wer außerhalb eines Modellfluggeländes mit luftrechtlicher Aufstiegserlaubnis ein Flugmodell (kein Multikopter) über 100 m über Grund betreiben möchte. Der Kenntnisnachweis wird von einem vom Bundesverkehrsministerium beauftragten Luftsportverband (z.B. DMFV) oder einem von ihm beauftragten Verein ausgestellt. Der Kenntnisnachweis hat eine Einweisung über die für Flugmodelle einschlägigen Rechtsgrundlagen und über die örtliche Luftraumordnung zur Grundlage. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter ist kein Kenntnisnachweis nötig.

  • Mindestalter 14 Jahre
    Da der Kenntnisnachweis erst ab einem Alter von 14 Jahre erworben werden kann, bedeutet dies ein Flugverbot für Jugendliche und Kinder unter 14 Jahren mit Modellen schwerer 2 kg. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter da für den Betrieb auf diesen Geländen, auch über 100 m keine Kenntnisnachweis notwendig ist. Daher dürfen Kinder und Jugendliche unter 14 auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter auch Modelle über einer Startmasse von 2 kg steuern.

  • Kennzeichnungspflicht
    Flugmodelle ab einer Startmasse von 250 g (statt wie bisher 5 kg) unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Sie erfordert, dass der Eigentümer eines Flugmodells an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Modell anbringen muss.

Im Hinblick auf die zahlreich anmutenden zusätzlich Einschränkungen ist zu bemerken, dass viele der nun ausdrücklich fixierten Verbote oder Erlaubnisvorbehalte schon nach der bisherigen Rechtslage unter Befolgung allgemeiner Vorschriften galten.

Carl Sonnenschein
Rechtsanwalt
Verbandsjustitiar des DMFV

✂️ Geburtsstunde einer Tradition: Die DEPRON-Baugruppe 2016

Bereits seit längerem sieht man auf den Flugplätzen und in der einschlägigen Fachliteratur bzw. den Verkaufsplattformen Modellflugzeuge aus Schaumstoff.

Während in der Anfangszeit das Styropor der Werkstoff der Wahl war, hat zwischenzeitlich das DEPRON die Auswahl gewonnen.

Neben den käuflich erworbenen Modellen fertigte u.a. auch unser Werner Meding, bekannter und erfolgreicher Wettbewerbspilot, diese „Schaumwaffeln“ nach eigenen Entwürfen an und verkaufte sie zum Selbstkostenpreis. Nachdem aber die Nachfrage immer größer wurde, entschlossen wir uns im Verein eine Projektgruppe „DEPRON- Bau“ ins Leben zu rufen und solche Modelle selbst zu bauen.

Eigentlich an die Vereinsjugend gerichtet, nahmen an der ersten Projektgruppe aber auch einige Erwachsene teil und versuchten ihr Glück im Bau eines solchen Flugzeuges.

Das Modell selbst, es wurde für den Anfang ein Mitteldecker ausgewählt, hat unsere Vereinskollege Wener Meding selbst entworfen. Die erforderlichen Materialien wurden gesammelt erworben und so ging es Mitte Oktober 2016 in der Vereinshütte ans Werk.

Durch die zentrale Beschaffung der Materialien hatte jeder Teilnehmer die gleichen Werkstoffe zur Verfügung.

Voller Elan wurden die einzelnen Teile anhand der Musterschablone ausgeschnitten, mit Schleifpapier begradigt und dann nach eigenem Ermessen farblich gestaltet. Um Fehler beim Bau auszuschließen, wurden in einem weiteren Arbeitsschritt die Einzelteile zusammengefügt, so konnten mögliche Fehler durch die Erfahrung des „Bauleiters“ vermieden werden.

Mit der Zeit nahmen immer mehr Modelle ihre endgültige Gestalt an und waren doch durch die individuelle Farbgestaltung unterschiedlich. Aber alle waren mit großen Eifer bei der Sache und freuten sich bereits auf den Tag des Erstfluges.

Am Samstag, 10.12.2016 war es dann endlich soweit.

Alle Teilnehmer der DEPRON-Baugruppe 1 trafen sich bei herrlichem Sonnenschein am Flugplatz und stellten sich zu einem Gruppenfoto auf. Danach wurden die ersten Testflüge durchgeführt. Durch den Verlust eines Akkus in der Luft kam es leider zu einem Absturz, der aber am Modell schlimmer aussah, als es tatsächlich war. 

Dank des DEPRON-Materials kann der Schaden wieder repariert werden, so dass auch dieses Modell in Zukunft wieder in seinem Element sein wird.

Dank an dieser Stelle auch nochmals an den Leiter der DEPRON-Baugruppe, unserem Vereinsmitglied

Werner Meding

🪂 Bunte Schirme über Augsburg: Die Hacker Paraglider-Treffen

In den Jahren 2014, 2015 und 2016 wurde der Himmel über dem MFCA-Gelände besonders bunt. Wir hatten die Ehre, die offiziellen Paraglider-Treffen der renommierten Firma Hacker bei uns ausrichten zu dürfen.

Drei Jahre lang trafen sich Piloten aus Nah und Fern, um die Faszination des RC-Gleitschirmfliegens gemeinsam zu erleben und die neuesten Modelle in Aktion zu sehen.

Die Jagd nach dem Rekord: Der Massenstart

Das unbestrittene Highlight jedes Treffens war der Versuch, so viele Gleitschirme wie nur irgendwie möglich gleichzeitig in die Luft zu bringen. Das erfordert nicht nur Disziplin am Boden, sondern auch höchste Konzentration in der Luft, um Kollisionen im „Schirm-Knäuel“ zu vermeiden.

  • Unser stolzer Rekord: Bei unserem besten Versuch schafften wir es, sage und schreibe 34 Paraglider gleichzeitig beim Massenstart in den Himmel zu schicken!
  • Ein Meer aus Farben: Das Bild der über dreißig bunten Kappen, die synchron über der Startbahn aufstiegen, bleibt für alle Beteiligten unvergessen.

Technik und Gemeinschaft

Die Treffen boten die perfekte Plattform, um sich über Anlenkungen, verschiedene Schirmtypen und die ideale Motorisierung auszutauschen. Dank der Unterstützung durch das Team von Hacker war technisches Know-how aus erster Hand garantiert.


📸 Rückblick in Bildern: 2014 – 2016

Hier findet ihr die besten Aufnahmen der drei Treffen:

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